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Trotz Streikverbot: Auch verbeamtete Lehrkräfte können aktiv werden!

In Einkommensrunden ist es wichtig, sich als Beamter solidarisch zu zeigen, um gemeinsame Signale zu setzen. Im Freistaat Sachsen gibt es aufgrund der Verbeamtung 2019 nun erstmals verbeamtete Kolleginnen und Kollegen in den Lehrerzimmern.

Beamte haben kein Arbeitskampfmittel, also kein Streikrecht. Die Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Dienstherren und dem Staat schließt Streik aus. Das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 nochmals sehr klar bekräftigt. Das gilt jedoch erst ab dem Tag der Ernennung, nicht mit der Antragstellung.

Beamte können sich an Kundgebungen beteiligen, wenn keine Unterrichtsverpflichtung in der Zeit besteht

Auch verbeamtete Lehrkräfte können aktiv werden! An Demonstrationen dürfen sich verbeamtete Kolleginnen und Kollegen in ihrer Freizeit selbstverständlich beteiligen!
In Einkommensrunden gilt stets: Je mehr Menschen sich an Kundgebungen beteiligen, desto stärker ist das Signal an die Öffentlichkeit und damit auch an die Verhandlungsführer der Arbeitgeber. Zudem wird damit die Gemeinschaft mit den tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen gestärkt. Damit setzen sich Beamte natürlich auch für ihre eigene Sache ein, denn alle verhandelnden Gewerkschaften erwarten die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich.

WICHTIG!

Verkündet der Schulleiter, dass seine Schule aufgrund von Streiks komplett geschlossen bleibt und vergibt er keine Lehraufträge oder andere Aufgaben an verbeamtete Lehrkräfte, gilt dies als außerunterrichtliche Zeit. In diesem Fall können die Beamten ebenfalls an Kundgebungen teilnehmen (also in ihrer „Freizeit“), § 1 Sächsische Lehrkräftearbeitszeitverordnung.

Für die Übernahme auf den Beamtenbereich ist aber nicht die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), sondern sind die jeweiligen Bundesländer zuständig. Der Freistaat Sachsen hat das nach den letzten Tarifrunden für seine Beamten per Gesetzgebung umgesetzt. Die Finanzminister der Länder und ihre Tarifgemeinschaft haben deshalb in ihrer Presseinfo vom 20.12.2018 bereits die (theoretischen) Auswirkungen des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich einkalkuliert: „Die Forderung der Gewerkschaften würde die Länder mehr als 2,7 Milliarden Euro pro Jahr und bei Übertragung auf den Beamtenbereich insgesamt mehr als acht Milliarden Euro pro Jahr kosten.“

Lesetipp: Warum auch Beamte sich gewerkschaftlich organisieren sollten, erklären wir in diesem →Beitrag