Seiteneinstieg in den Lehrerberuf

Sachsen fehlen in jedem Einstellungsverfahren noch immer grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Gerade in diesen Zeiten braucht es Seiteneinsteiger, die unverzichtbar sind, damit der Schulbetrieb in Sachsen aufrechterhalten werden kann. Für die verantwortungsvolle Lehrtätigkeit brauchen Seiteneinsteiger Gelassenheit, Ausdauer, Optimismus und das nötige pädagogische Geschick.

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf in Sachsen ist ein Hochschulstudium an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde. Ausländische Hochschulabschlüsse, die diesen Kriterien genügen, werden ebenfalls anerkannt. Zusätzlich sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 vorzuweisen.

Qualifizierung

Für Seiteneinsteiger wurde 2016 ein Qualifizierungsprogramm aufgelegt. Mit der Einstellung in den Schuldienst durchlaufen Seiteneinsteiger seit dem 1. Juli 2017 eine intensive und für alle verpflichtende dreimonatige Einstiegsfortbildung, bei der sie noch keine Unterrichtsverpflichtung übernehmen. Dabei werden grundlegende allgemeine Aspekte zur Vorbereitung und Gestaltung des Unterrichts, zur Organisation des Schulwesens, zum Schulrecht und zu weiteren allgemeinen Themenbereichen vermittelt. Die Einstiegsfortbildung ist schulartspezifisch und regional angelegt. Sie schließt mit einer Bewährungsfeststellung ab. Unterstützung an den Schulen erfahren die Seiteneinsteiger durch erfahrene Lehrkräfte und Mentoren, die ihnen ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu wesentlichen Abläufen des Schulalltages und der Unterrichtsgestaltung weitergeben.

Abhängig von ihrer individuellen Vorqualifikation und der daraus abzuleitenden Zuordnung zu einem Unterrichtsfach nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) setzen die Seiteneinsteiger im zweiten Qualifizierungsschritt ihre Ausbildung wie folgt fort:

Kann der universitäre Erstabschluss

  • zwei Unterrichtsfächern für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (Oberschule, Gymnasium) oder
  • einer beruflichen Fachrichtung und einem Fach für die berufsbildenden Schulen oder
  • einem Förderschwerpunkt und einem Fach für die Förderschulen

zugeordnet werden, erfüllt der Seiteneinsteiger die Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und kann sich direkt dafür bewerben.

Wenn der universitäre Erstabschluss einem oder keinem Unterrichtsfach in der gewünschten Schulart zugeordnet werden kann, muss der Seiteneinsteiger weitere Qualifizierungsschritte absolvieren. Die Reihenfolge und Inhalte der Qualifizierungsphasen unterscheiden sich je nach Schulart.

Für eine Tätigkeit an einer Grund- oder Förderschule durchläuft der Seiteneinsteige zuerst die  wissenschaftliche Ausbildung an der Universität. Sie dauert mindestens vier Semester und findet in der Regel berufsbegleitend an zwei Studientagen pro Woche an der Hochschule statt. Die universitäre Phase beinhaltet beim Lehramt Grundschule die Grundschuldidaktik und Bildungswissenschaften, beim Lehramt Sonderpädagogik einen zu wählenden Förderschwerpunkt. Kann die Vorqualifikation des Seiteneinsteigers keine Fachzuordnung vorweisen, muss zusätzlich ein Fach studiert werden. Im Anschluss folgt der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst, der gemäß LAPO II mit dem Zweiten Staatsexamen absolviert wird.

In den weiterführenden Schularten (Oberschule, Gymnasium, berufsbildende Schule) absolviert ein Seiteneinsteiger mit Vorqualifikation in Form der Fachzuordnung zu einem Unterrichtsfach zunächst eine schulpraktische Ausbildung (vergleichbar mit dem Referendariat) in seinem bereits studierten Fach bzw. der beruflichen Fachrichtung. Die schulpraktische Ausbildung findet berufsbegleitend an einem Tag pro Woche in der Lehrerausbildungsstätte statt und dauert insgesamt zwölf Monate. Sie umfasst Schwerpunkte der Didaktik und Methodik unter Berücksichtigung der Bildungswissenschaften in Bezug auf das jeweilige Fach bzw. die Fachrichtung. Mit dem erfolgreichen Abschluss der schulpraktischen Ausbildung erhält der Seiteneinsteiger ein Zeugnis über die Lehrbefähigung in dem geprüften Fach bzw. der Fachrichtung.
Im Anschluss besteht die Option, die wissenschaftliche Ausbildung in einem zweiten Unterrichtsfach fortzusetzen. Für eine Gleichstellung mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften muss auf das Studium dieses zweiten Faches erneut eine schulpraktische Ausbildung erfolgen.

Wenn der Hochschulabschluss eines Seiteneinsteigers zwar eine Fachrelevanz aufweist, die Studieninhalte aber nicht weitestgehend den fachwissenschaftlichen Bestandteilen der Lehrerausbildung für das jeweilige Unterrichtsfach einer weiterführenden Schule entsprechen, muss der Seiteneinsteiger in einem berufsbegleitenden, viersemestrigen Universitätsstudium die Ausbildung eines Faches absolvieren. Im Anschluss folgt die schulpraktische Ausbildung an der Lehrerausbildungsstätte und optional die Ausbildung in einem zweiten Unterrichtsfach.

Der Beginn eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes oder einer schulpraktischen Ausbildung ist jeweils zum 1. Februar oder 1. August eines Jahres möglich. Die wissenschaftliche Ausbildungsphase für das Lehramt Grundschulen (Grundschuldidaktik) findet seit dem 1. Oktober 2017 an den Universitäten Leipzig, Dresden und Chemnitz statt. Studienangebote für andere Fächer/Schularten ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen des SMK in Zusammenarbeit mit den Universitäten. Vorgesehen sind zwei Tage pro Woche an der Universität, an drei Wochentagen unterrichtet der Seiteneinsteiger an seiner Einsatzschule. Während dieser Zeit ist eine vertragliche Reduzierung der Arbeitsverpflichtung auf 20 Unterrichtsstunden pro Woche erforderlich. Darin enthalten sind 14 Stunden Unterrichtsverpflichtung sowie sechs Anrechnungsstunden, die vom Arbeitgeber personenbezogen zur Unterstützung der Studienmaßnahme gewährt werden.

Während der schulpraktischen Ausbildung bzw. des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes finden die Lehrveranstaltungen an einem Tag pro Woche in den Lehrerausbildungsstätten des Freistaates Sachsen statt. Vier Wochentage sind der praktischen Tätigkeit an der Einsatzschule vorbehalten. Der Freistaat Sachsen unterstützt diesen Ausbildungsabschnitt mit zwei personenbezogenen Anrechnungsstunden. Zudem werden Anträge auf freiwillige Teilzeit befürwortet.
Ein Seiteneinsteiger, der auf diesem Weg die Qualifizierung zum Bildungsamtsrat (A 12) erreicht, kann sich auch zum Studienrat (A 13) weiterqualifizieren und ist damit prinzipiell in der Position, unter den gleichen Voraussetzungen wie bei grundständig ausgebildeten Lehrkräften, perspektivisch verbeamtet zu werden.

Bezahlung

Die individuelle tarifvertragliche Eingruppierung von Seiteneinsteigern erfolgt in Abhängigkeit von ihren bisherigen Ausbildungsabschlüssen. Von höchster Relevanz ist dabei, inwiefern eine Zuordnung zu mindestens einem Unterrichtsfach vorgenommen werden kann. Dies bestimmt sich durch den individuellen Abschluss und die Kongruenz mit den entsprechenden Lehramtsstudiengängen laut LAPO I.

Eingruppierung von Lehrkräften mit vollständiger Lehrer- ausbildung (Lehramt) und Lehrkräften ohne vollständige Lehrerausbildung (Seiteneinsteiger)

 

Eingangsamt im Beamtenrecht

 

A13

 

Eingruppierung von Tarifbeschäftigten

 

vollständige Lehrerausbildung

(Lehramtsstudium mit Vorbereitungsdienst)

 

EG 13

 

Lehramtsstudium ohne Vorbereitungsdienst

 

EG 13(1)

 

Masterabschluss für mind. ein Unterrichtsfach

 

EG 12

 

Bachelorabschluss für mind. ein Unterrichtsfach

 

EG 11

 

andere Qualifikation bzw. keine Fachzuordnung

 

EG 10

(1) – längere Stufenlaufzeiten, d.h. Stufe 1: 2 Jahre; Stufe 2: 5 Jahre

Die rechtliche Grundlage zur Vervollständigung der Lehrerqualifikation bildet die QualiVO Lehrer (Lehrerqualifizierungsverordnung).