Schulrecht

Hier findest du einen ersten Überblick zu den wichtigsten Themen im Schulrecht.
Solltest Du weitere Fragen haben, dann kannst du uns jederzeit eine E-Mail an kontakt@junger-slv.de schreiben, uns bei Instagram kontaktieren oder uns unter 0351-83922-0 anrufen. Außerdem bieten wir regelmäßig Online-Seminare zur Prüfungsvorbereitung Schulrecht an. Die aktuellen Termine findest du hier auf unserer Homepage unter Veranstaltungen.

Grundlagen Schulrecht
In den ersten Einheiten wird dir das deutsche Schulsystem erklärt. Je nach Schulart hast du eine andere Schulordnung, nach der du dich richten musst. Hier findest du die Schulordnungen für den Freistaat Sachsen:

So wie du hier die Normenpyramide zum Schulrecht siehst, musst du von oben nach unten in der Prüfung antworten. Fange mit dem Grundgesetz (GG) an und arbeite dich nach unten vor. (Abb.) Zuständig für deine Ausbildung sind deine Ausbilder in der LASUB und deine Schulleitung.

 

Lehrerdienstrecht
Eine Lehrkraft hat besondere Rechte und Pflichten. Du hast ein Recht auf Beschäftigung, Vergütung, auf Urlaub,
auf Fortbildung oder ein Demonstrationsrecht. Je nachdem ob du verbeamtet oder angestellt bist, gibt es Unterschiede.

Beim Recht auf Vergütung erfolgt die Eingruppierung für Angestellte in Entgeltgruppen und bei Beamten in Besoldungsgruppen.
Du hast auch Pflichten, an die du dich halten musst. Eine davon ist der Vorrang des Dienstweges.

Dein Schulleiter ist gegenüber allen Lehrern seiner Schule weisungsberechtigt.
An ihn wendest du dich zuerst! Ganz oben in der Kette steht dein Dienstherr; der Freistaat.

Art. 7 GG und Art. 103 LV: Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Die gesamte Gestaltung des Schulwesens sowie die Umsetzung
und Kontrolle in den Schulen liegt bei der Schulaufsicht. Für die Prüfung solltest du die unterschiedlichen inhaltlichen Aufsichten kennen.

 

Mitwirkung in der Schule
Nicht nur Lehrkräfte haben Rechte und Pflichten, auch Eltern und Schüler*innen! Eine Pflicht der Schüler wäre zum Beispiel „die pünktliche und regelmäßige Teilnahme am Unterricht und verbindlichen Schulveranstaltungen“ (§1SBO). Nach § 51 Abs. 3 SächsSG haben die Schüler eine Schülermitwirkungsverordnung. Sie ist erst ab Klassenstufe 5 möglich. Elterliches Erziehungsrecht und staatlicher Erziehungsauftrag stehen gleichberechtigt nebeneinander.

 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Es ist im Sächsischen Schulgesetz geregelt, welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen wann gelten. Du solltest den Unterschied und die Durchführung kennen und auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Weißt du, ob der untenstehende Fall eine Ordnungs- oder Erziehungsmaßnahme ist?
Im Fach Deutsch stört ein Schüler durch ständiges Lachen und Bemerkungen den seiner Meinung nach langweiligen Unterricht. Daraufhin weist ihn die Lehrperson aus dem Zimmer, gleichzeitig mit einem mehrtägigen Schulausschluss drohend. Um was für eine Maßnahme handelt es sich hierbei?

 

Konferenzen an der Schule
Wer kennt sie nicht, die Lehrerkonferenzen, die gerne als Dienstberatung getarnt werden? Es gibt Gesamtlehrerkonferenzen, Teilkonferenzen, Schulkonferenzen, Fachkonferenzen und Klassenkonferenzen. Du solltest wissen, welche Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise jede einzelne Konferenz hat. Siehe dazu in den Schulkonferenzverordnungen (SchulKonfVO) nach und versuche vielleicht an einigen teilzunehmen.

 

Fürsorge- und Aufsichtspflicht
Eltern besitzen nach Art. 6 GG die Fürsorgepflicht für ihr Kind. Die Schulpflicht entzieht den Eltern diese Pflicht. Daraus ergibt sich, dass der Staat eine Pflicht zur Erziehung und Aufsicht hat. Da die Kinder zum größten Teil noch minderjährig sind, trifft die Schule auch eine sog. „Fürsorgepflicht“. Schulleiter und Lehrkräfte übernehmen diese Pflichten für die Zeit, für die sich der Schüler oder die Schülerin auf dem Schulgelände befindet. Die Fürsorge und Aufsichtspflicht endet mit der Volljährigkeit der Schüler. Man kann und sollte nicht permanent „bewachen“. Die Aufsicht soll Unfälle vermeiden, gleichzeitig aber genügend Freiraum für die Kinder lassen. Es ist nicht auszuschließen, dass Unfälle eintreten, du solltest nur wissen wie du dich zu verhalten hast. 

Schulfahrten, was solltest du beachten?

 

Datenschutz und Urheberrecht
Das Wichtigste beim Datenschutz im Überblick:
• Es dürfen nur notwendige Daten aufgenommen werden.
• Daten aus der Schule dürfen nicht an Unbefugte gelangen.
• Daten, die du auf deinem privaten Rechner hast, müssen passwortgeschützt sein.
Der Datenschutz unterliegt klaren Regeln. Eine Erklärung dazu musst du jedes Jahr neu unterschreiben.

Drei Grundregeln des Kopierens in Bezug auf das Urheberrecht für Lehrkräfte:
1. Du darfst von öffentlichen Werken, aber auch bei Filmen nur maximal 15 Prozent kopieren oder zeigen!
2. Komplett darfst du Werke nur mit max. 25 Seiten oder einer Länge von 5 Minuten kopieren bzw. abspielen!
3. Du musst immer die Quelle angeben!

 

Leistungsermittlung und -bewertung
In den Schulordnungen deiner Schulart steht geschrieben, wie eine Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung festgelegt ist. Informiere dich auch über den Bewertungsschlüssel, sowie die Anzahl der Klassenarbeiten und Kurzkontrollen. Je nach Beschluss in der Gesamtlehrerkonferenz der Schule, gibt es Unterschiede. Jede Schule legt auch ihren eigenen Bewertungsschlüssel fest.

 

Schullaufbahn
„Jede Schule und jeder Lehrer haben die Aufgaben, die Eltern und die Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und sie bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Fähigkeiten und Neigungen des Einzelnen zu unterstützen (§ 17 Abs. 1 SächsSchulG).“
Du solltest wissen, ob und wie ein Schüler Schulen wechseln, Klassen wiederholen oder überspringen kann und wie du reagieren solltest. Kommuniziere klar und offen mit den Eltern und sei dir bewusst, was für eine Funktion du hast. Eltern und Lehrer sollten stets bemüht sein, dass Beste für das Kind zu wollen. Zum Wohl des Kindes zu entscheiden, sollte oberste Priorität haben.

 

Vorbereitung

Jetzt hast du einen Überblick über die wichtigsten Themen im Schulrecht bekommen. Solltest du Fragen haben oder nicht weiterwissen, besuche gerne kostenlos unser Online-Seminar.

Für deine Schulrechtsprüfung wünschen wir dir jetzt schon viel Erfolg!