Vorbereitungsdienst in Sachsen

Der Sächsische Lehrerverband hat sich über Jahre dafür eingesetzt, dass die Ausbildungsstätten in allen Teilen des Freistaates etabliert werden und genügend Referendarstellen zur Verfügung stehen. Der Junge SLV steht im regelmäßigen Kontakt mit den Studienreferendarinnen und -referendaren sowie den Ausbildungsstätten und gibt praktische Tipps zur Bewältigung des Vorbereitungsdienstes und zu den Einstellungsverfahren. Sollte es ein bestimmtes Anliegen oder Probleme geben, hat der Junge SLV immer ein offenes Ohr. Allein in Vorbereitung des Schuljahres 2022/2023 mussten 1.500 Lehrerstellen neu besetzt werden. Die Bedarfsprognose des SMK sieht für 2022/2023 einen Einstellungsbedarf von mehr als 1.300 Stellen vor. Dies wird sich voraussichtlich bis 2030 fortsetzen.

Die meisten der ca. 1.350 öffentlichen Schulen in Sachsen befinden sich nicht in den Städten Dresden und Leipzig, wo es aufgrund der entstandenen Bindung an den Studienort überproportional viele Interessenten gibt, sondern verteilen sich auf die anderen Regionen. Gerade hier werden händeringend junge Lehrerinnen und Lehrer gesucht, damit der Generationenwechsel in den Klassenzimmern gelingt. Auch mit der Verbeamtung von Lehrkräften und dem Anwärtersonderzuschlag von über 1.100 Euro monatlich im Vorbereitungsdienst an einer Schule in einer Bedarfs­region wird es weiterhin eine große Herausforderung sein, genügend grundständig ausgebildete Lehrkräfte für alle Regionen des Freistaates zu gewinnen.

Die pädagogisch-praktische Ausbildung in Form eines Vorbereitungsdienstes findet an den Ausbildungsstätten des Landesamtes für Schule und Bildung in den Standorten Leipzig (Grundschule, Oberschule, Sonderpädagogik, Gymnasium), Dresden (Grundschule, Oberschule, Gymnasium, berufsbildende Schulen) mit Außenstelle Löbau (Grundschule) und Chemnitz (Grundschule, Oberschule, Sonderpädagogik, Gymnasium) mit Außenstelle Annaberg-­Buchholz (Grundschule) sowie an einer Schule statt.

Referendare im Vorbereitungsdienst sind i. d. R. Beamte auf Widerruf. Da man unmöglich von Anfang an alle notwendigen Rechtsgrundlagen kennen kann, ist es wichtig zu wissen, wo bestimmte Regelungen nachzulesen sind. Die Rechtsabteilung des Sächsischen Lehrerverbandes steht Referendaren und Studierenden gern beratend zur Seite (Telefon 0351 839220 oder E­Mail an: kontakt@slv- gewerkschaft.de).

18 Monate Ausbildungszeit

Die Dauer des (grundständigen) Vorbereitungsdienstes beträgt 18 Monate. Rechtsgrundlage ist die Lehramts­prüfungsordnung II (LAPO II). Er beginnt zweimal jährlich zu den von der Schulaufsichtsbehörde festzusetzenden Terminen im ersten und im zweiten Unterrichtshalbjahr. Zugangsvoraussetzung ist die Erste Staatsprüfung oder ein Abschluss als „Master of Education“ oder eine als gleichwertig anerkannte lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfung.

Der Antrag auf Zulassung ist für den

  • im ersten Schulhalbjahr beginnenden Vorbereitungsdienst bis zum 1. September des Vorjahres und
  • im zweiten Schulhalbjahr beginnenden Vorbereitungsdienst bis zum 1. März desselben Jahres

bei den Standorten Chemnitz, Dresden bzw. Leipzig des Landesamtes für Schule und Bildung einzureichen. Das Gesundheitszeugnis muss zwingend im Vorfeld vorliegen, da dies obligatorisch für die Verbeamtung ist.

Die Bewerbung ist in der Regel ab zwei Monate vor Antragsfrist möglich  und  muss  unter  Verwendung  des vom Landesamt für Schule und Bildung unter dem Link www.lehrerbildung.sachsen.de/21089.htm zur Verfügung gestellten elektronischen Formulars erfolgen. Absolventen des Studienganges Lehramt Gymnasien können sich auch zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Oberschulen oder zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bewerben. Eine gleichzeitige Bewerbung für Vorbereitungsdienste an mehreren Schularten ist nicht möglich. Mit dem Bestehen der Zweiten Staats­prüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder das Lehramt an Oberschulen kann auch nur in dieser Schulart unterrichtet werden.

Organisation und Ablauf

Die Ausbildung in Schulrecht, Lehrerdienstrecht und Beamtenrecht, den jeweiligen Fachdidaktiken sowie den Bildungswissenschaften erfolgt nach einem einheitlichen Curriculum für die verschiedenen Lehrämter. Der erfolgreichen Umsetzung des Kerncurriculums sollen verschiedene Instrumente dienen. Dazu zählen unter anderem Praxisaufgaben, das Anlegen eines Portfolios, Zielverein­barungsgespräche mit den Hauptausbildungsleitern sowie verbindliche Absprachen zwischen den Haupt- und Fachausbildungsleitern. Außerdem sind in die Ausbildung sogenannte Kompakttage integriert. Diese dienen der Klärung von Problemen, schaffen Raum für Gespräche und sollen letztendlich eine einheitliche Basis bei ungleichen Ausgangsbedingungen der Referendare schaffen.

Ausbildung an der Schule

An den Ausbildungsschulen werden die Lehrer im Vorbereitungsdienst durch die Schulleiter und Mentoren beraten und betreut. Die durchzuführenden Hospitationen und Unterrichtstunden verteilen sich folgendermaßen auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes:

Zeitraum Referendar Mentor Schulleiter
1. – 6. Monat pro Woche i.d.R. 16 Unterrichtsstunden, davon i.d.R. 8 – 10 Stunden begleiteter Unterricht Hospitation im begleiteten Unterricht ggf. Schulleiterbeurteilung
7. – 18. Monat

pro Woche mind. 3 Stunden Hospitation;

i.d.R. 12 Stunden selbstständiger Unterricht

pro Woche i.d.R. 2 Stunden Hospitation pro Fach/beruflicher Fachrichtung;

Einführung in die inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben des Klassenleiters

Ausbildung in Angelegenheiten der Schulorganisation/Unterrichtsbesuche

 Ausbildung am Landesamt für Schule und Bildung

Die Lehramtsreferendare bearbeiten Aufgaben in Heimarbeit zur Vorbereitung auf die Lehrveranstaltungen. Die Präsenzveranstaltungen dienen der Vertiefung und Bearbeitung von Fallbeispielen. Die Leiter der Ausbildungsstätten erteilen dienstliche Anordnungen, üben die Fachaufsicht über die Ausbildung aus und organisieren den Lehrbetrieb. Zusätzlich koordinieren sie zwischen Schulleiter, Lehrbeauftragten und Mentoren. Die Lehrbeauftragten betreuen den Lehramtsreferendar, hospitieren im Unterricht und besprechen mit ihm die hospitierten Unterrichtsstunden.

Zweite Staatsprüfung

Die Staatsprüfung besteht aus den Prüfungslehrproben, den mündlichen Prüfungen und der Schulleiterbeurteilung. Die Prüfungslehrproben und die mündlichen Prüfungen sollen innerhalb der letzten vier Monate des Vorbereitungsdienstes stattfinden. Die Schulrechtsprüfung kann bereits acht Monate nach Beginn des Referendariats abgelegt werden.

Auf die Schularten verteilt gestalten sich die Prüfungslehrproben wie folgt:

  • Grundschule: jeweils eine Lehrprobe in Deutsch oder Sorbisch und Mathematik, davon eine in Klasse 1 oder 2
  • Mittelschule: jeweils eine Lehrprobe in den studierten Unterrichtsfächern
  • Sonderpädagogik: zwei Lehrproben in unterschiedlichen Klassenstufen im studierten Fach der Oberschule oder in 2 Fächern der Grundschule
  • Gymnasium: jeweils eine Lehrprobe in den studierten Unterrichtsfächern, eine davon in der Sekundarstufe II
  • Berufsbildende Schulen: jeweils eine Lehrprobe in den studierten Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen, in der Regel in unterschiedlichen Klassen- oder Jahrgangsstufen verschiedener Schularten

Für die Abnahme der Prüfungslehrproben und der mündlichen Prüfungen werden Prüfungskommissionen eingerichtet, bestehend aus einem Vertreter der Schulaufsichtsbehörden oder einer Lehrkraft als Vorsitzenden und einem Lehrbeauftragten. Zusätzlich kann je ein Vertreter des Staatsministeriums für Kultus und des Landesamtes für Schule und Bildung als Zuhörer teilnehmen. Die Prüfungslehrproben bestehen aus der ausführlichen schriftlichen Unterrichtsvorbereitung, der Durchführung der Unterrichtsstunde und deren mündlicher Reflexion durch den Lehramtsreferendar.

Vergütung im Vorbereitungsdienst

Die Lehramtsreferendare erhalten Ausbildungsbezüge gemäß des Eingangsamtes für Lehrkräfte ihrer Schulart, das in der sächsischen Besoldungsordnung ausgebracht ist.