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Ab April 2019 gilt in Sachsen die neue Lehramtprüfungsordnung

Das Jahr 2019 bringt einige Änderungen für das Lehramtsstudium mit sich. Nicht nur die angelaufene Verbeamtung von Lehrkräften sendet positive Signale, sondern auch die Verschlankung der ersten Staatsprüfung ab dem Prüfungszeitraum Winter 2019/2020 soll für Entlastung sowohl bei den Studierenden wie auch bei den Lehrenden sorgen.

Vom ZLS (Zentrum für Schulforschung und Lehrerbildung) in Leipzig wurden die Neuerungen positiv bewertet. Dr. Ronthaler, geschäftsführender Direktor, meint:  „Die Universität Leipzig begrüßt diese weitreichende Änderung der Staatsprüfung sehr. Immerhin bedeutet sie eine Halbierung der Prüfungslast für Studierende wie für Lehrende. Da die gesamte Lehre an der Universität Leipzig ohnehin durch Modulprüfungen gesichert wird, bedeutet diese Halbierung auch keinen Qualitätsverlust. Gleichzeitig ermöglicht die Änderung das Anschlussreferendariat, was den individuellen Lebenswegen der Studierenden ebenso zugutekommt wie der schnelleren Begegnung des Lehrermangels im Freistaat Sachsen.“

Das erste Staatsexamen wird weiterhin aus einer wissenschaftlichen Arbeit, der mündlichen Prüfung und der schriftlichen Prüfung bestehen.

Für die wissenschaftliche Arbeit gilt nach wie vor, dass das Thema aus den Bildungswissenschaften, einem der studierten Fächer oder einer Fachdidaktik gewählt werden kann. Allerdings wird der Zeitpunkt für das Erstellen der Arbeit um fünf Monate vorgezogen und die Bearbeitungszeit von vier auf sechs Monate verlängert. Durch die vorgezogene Meldung wird es in Zukunft möglich sein, sich auch früher zur Ersten Staatsprüfung anzumelden. Die Zulassung ist bereits mit dem Nachweis eines abgesenkten Studienumfangs möglich. Somit gibt es dann in Sachsen endlich die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst direkt im Anschluss an die letzten Prüfungen aufzunehmen. Bisher war dies in der Regel mit einer Wartezeit verbunden.

Die größten Veränderungen gibt es aber bei den mündlichen Prüfungen. Bestanden diese bisher aus vier Prüfungen, werden es in Zukunft nur noch zwei Prüfungen sein.  Außerdem werden die Studenten mehr Wahlmöglichkeiten bei der Bestimmung des Prüfungsgegenstandes haben.

„Die mündliche Prüfung umfasst in einem Fach oder einer Fachrichtung oder im Förderschwerpunkt einschließlich der Allgemeinen Sonderpädagogik 40 Minuten, in der Fachdidaktik oder der beruflichen Didaktik 25 Minuten und in einem Gebiet der Grundschuldidaktik 20 Minuten. Zu belegen sind jeweils eine Prüfung im Fach und eine Prüfung in der Fachdidaktik des anderen Faches. Dabei kann der Prüfungsteilnehmer das Fach und die Fachdidaktik auswählen – davon ausgenommen sind das Fach oder die Fachdidaktik, aus dem oder aus der sich das Thema der wissenschaftlichen Arbeit ableitet.“ (SMK Blog)

Die schriftliche Prüfung in Form der bildungswissenschaftlichen Klausur bleibt bestehen, wird aber vom Umfang und inhaltlicher Breite geringer. Sie dauert zwei Stunden und findet zukünftig nur noch zu einem bildungswissenschaftlichen Bereich nach Wahl des Prüfungsteilnehmers statt.

Zusätzlich zu diesen Änderungen wird es auch inhaltliche Novellierungen hinsichtlich Inklusion, politischer Bildung, Digitalisierung und BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) geben. Die Gespräche zwischen den Uni-Standorten und dem SMK hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

Wir halten euch auf dem Laufenden.