Bewerbung und Einstellung in den Schuldienst

Haupttermine für die Einstellung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften sind der 1. August und der 1. Februar eines Jahres. Daneben werden weitere Einstellungen während des Schuljahres vorgenommen, insbesondere schulscharfe Einstellungen. Wenn in Einstellungsverfahren nicht alle Stellen besetzt werden konnten, sind auch unterjährige – insbesondere befristete – Einstellungen möglich (siehe auch » Initiativbewerbung). Die Einstellungen von Seiteneinsteigern finden jährlich zum 1. November und 1. Mai statt, um die vorgesehene Einstiegsausbildung vor Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres zu gewährleisten.

Im Bereich der Gymnasien erfolgen im Schuljahr 2020/2021 ausschließlich schulscharfe Einstellungen, ein Listenverfahren findet nicht statt. Für die Schularten berufsbildende Schulen, Förderschule, Grundschule und Oberschule sind die schulscharfen Einstellungen den beiden Listenverfahren in der Regel vorangestellt

Die Bewerbungsfrist für die schulscharfen Einstellungen am Gymnasium zum 1. August 2020 endete am 1. Juni 2020, für die weiteren Einstellungsverfahren zum 1. August 2020 sowie die Seiteneinsteigereinstellungen zum 1. November 2020 endete sie am 26. April 2020. Die Bewerbungsfrist für schulscharfe Einstellungen am Gymnasium zum 1. Februar 2021 endet am 30. November 2020, für die weiteren Einstellungsverfahren zum 1. Februar 2021 sowie die Seiteneinsteigereinstellungen zum 1. Mai 2021 endet sie am 1. November 2020. Einstellungen von Seiteneinsteigern, bei denen aufgrund der Vorqualifikation oder einer mindestens dreimonatigen beruflichen Erfahrung als Lehrkraft  keine Einstiegsfortbildung erforderlich ist, können auch zum 1. August 2020 und 1. Februar 2021 erfolgen.

Die Einstellungen von Lehrkräften werden durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) und seine personalverwaltenden Stellen an den Standorten in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau durchgeführt.

Einstellungen in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel auf der Grundlage des schulart- und fächerspezifischen Einstellungsbedarfs.

Bewerber werden nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt. Interessenten mit ausländischen pädagogischen Abschlüssen und nichtdeutscher Muttersprache müssen in Deutsch mindestens das Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens vorweisen. Verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern können nur dann statuswahrend nach Sachsen versetzt werden, wenn ihnen von ihrem derzeitigen Dienstherrn eine Freigabe dafür erklärt wurde.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen werden auf elektronischem Weg über das Lehrer-Einstellungsmanagement online (LEO.SAX) eingereicht. In Umsetzung des Masernschutzgesetzes ab dem 1. März 2020 haben Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, vor Beginn ihrer Tätigkeit an einer Schule den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern zu erbringen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Beschäftigung im sächsischen Schuldienst nicht mehr zulässig.

Bewerberinnen und Bewerber mit Erster und Zweiter Staatsprüfung bzw. dem Abschluss Master of Education und Staatsprüfung für ein Lehramt bilden die Bewerbergruppe „Liste A1“. Dazu gehören sowohl Absolventen sächsischer Lehrerausbildungseinrichtungen und aus anderen Bundesländern, Lehramtsanwärter und Referendare, die im Sommer 2020 ihre Lehramtsausbildung beenden, als auch Lehrkräfte mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Lehramtsabschluss, der durch das LaSuB als gleichgestellt anerkannt wurde.

Die Bewerbergruppe „Liste A1“ bewirbt sich in der Regel für eine Schulart entsprechend ihrer Ausbildung. Zudem können sich

  • Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien auch für berufsbildende Schulen, Oberschulen, Förderschulen und Grundschulen
  • Lehrkräfte mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen auch für Gymnasien, Oberschulen, Förderschulen und Grundschulen
  • Lehrkräfte mit dem Lehramt an Oberschulen auch für Förderschulen und Grundschulen
  • Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen auch für Förderschulen

bewerben.

Lehramtsabsolventen mit vollständiger Lehrerausbildung für eine andere Schulart (in der Regel Gymnasium oder berufsbildende Schule), die sich für mindestens drei Jahre an eine sächsische Ober- oder Grundschule abordnen lassen, können die Zusage erhalten, dass sie im Anschluss an einer Schule der Schulart, die ihrer Ausbildung entspricht, eingesetzt werden.

Bezüglich des LaSuB-Standortes besteht für Bewerberinnen und Bewerber generell die Möglichkeit, drei Einsatzwünsche anzugeben. Ein Erstwunsch ist obligatorisch. Die bewusste Wahl der Einsatzwünsche und der Einsatzregionen (Rangfolge) beeinflusst die Einstellungschancen  für den jeweiligen Standort. Ein besonderes Interesse an Einstellungen besteht außerhalb der Großstädte Dresden und Leipzig. Deshalb erhöhen sich die Einstellungschancen deutlich, wenn der Bewerber regional möglichst flexibel ist. Einen großen Einstellungsbedarf gibt es zudem weiterhin an Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen (hier insbesondere für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung). Neben einschlägiger Berufserfahrung (mindestens sechs Monate befristet als Lehrkraft in Sachsen oder mindestens vier Jahre in den letzten sechs Jahren im Schuldienst) kann auch die Ausbildung in einem dritten ordentlichen Unterrichtsfach (nach LAPO I) die persönliche Leistungszahl, nach der die Vergabe der Stellen erfolgt, verringern (d. h. verbessern).

Das Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst bietet, entsprechend der Qualifikation, mehrere Bewerbungsvarianten an:

Schulscharfe Bewerbung

Im schulscharfen Verfahren kann man sich auf konkret ausgeschriebene Stellen an den Schulen bewerben. Diese Ausschreibungen können nur von Bewerbern der Liste A1 (vollständige Lehrerausbildung) in Anspruch genommen werden. Bewerbungen an mehreren Schulen sind möglich.

In Vorbereitung auf das Schuljahr 2020/2021 erfolgen im Bereich der Gymnasien ausschließlich schulscharfe Einstellungen. Sofern Bewerberinnen und Bewerber mit einer Rückkehrzusage an das bzw.  Einstellungszusage für das Gymnasium im schulscharfen Ausschreibungsverfahren nicht erfolgreich sind, erhalten sie vom LaSuB ein der Rückkehr- bzw. Einstellungszusage entsprechendes Einstellungsangebot.

Listenverfahren

Im anschließenden Listenverfahren besteht die Möglichkeit, sich auf alle Schulen in der angegebenen Schulart im Bereich eines gewählten Standortes (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau) des LaSuB zu bewerben. Innerhalb des Erstwunsch-Standortes können auch unverbindlich konkrete Einsatzschulen angegeben werden. Am Listenverfahren können sich Bewerber der Listen A (vollständige Lehrerausbildung) und B (Seiteneinsteiger) beteiligen.

Schulscharfe Bewerbung und anschließende Teilnahme am Listenverfahren

Schließlich besteht nur für die Bewerbergruppe A1 die Möglichkeit, sich zuerst am schulscharfen Verfahren zu beteiligen und bei einer Nichtberücksichtigung – wenn dies gewünscht ist – am anschließenden Listenverfahren teilzunehmen. Diese Bewerbungsvariante wird vom SMK empfohlen. Einstellungsangebote werden vom jeweiligen Standort des LaSuB per Mail an die ausgewählten Bewerber geschickt. Die Rückmeldung muss binnen einer Frist von fünf Arbeitstagen erfolgen. Nicht berücksichtigte Bewerber werden vor Beendigung des Einstellungsverfahrens über den Ausgang ihrer Bewerbung informiert.

Fragen zum Bewerbungsverfahren beantworten wir Ihnen gern per E-Mail (kontakt@slv-gewerkschaft.de) oder telefonisch (0351 8392218).

Initiativbewerbungen in Sachsen durchaus erfolgreich

Vor allem wenn Stellen im aktuellen Einstellungsverfahren unbesetzt bleiben, sind Bewerbungen und Einstellungen außerhalb der üblichen Fristen möglich. Das bedeutet, grundständig ausgebildete Lehrkräfte (mit Lehramtsstudium und Referendariat) können und sollen jederzeit eine Initiativbewerbung für den sächsischen Schuldienst starten. Denn für sie bieten sich beste Einstellungschancen.

Jährlich werden etwa 400 Oberschullehrer, über 150 Berufsschullehrer und etwa 200 Förderschullehrer in Sachsen benötigt. Circa 400 Lehrkräfte jährlich braucht der Freistaat auch an den Gymnasien, insbesondere in den Regionen Bautzen, Chemnitz, Zwickau und für bestimmte Fächer. Der jährliche Bedarf an Grundschullehrern liegt bei 300; sie sind vor allem in den Regionen Bautzen und Zwickau gefragt. In allen Schularten steigen grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit der A 13 in den Schuldienst ein. An den weiterführenden Schularten ist bei der Übernahme „besonderer Aufgaben“ (z. B. Tätigkeit als Fachleiter, Fachberater, Oberstufenberater) zudem der Aufstieg nach A 14 möglich.

 

Bewerbungen werden an den entsprechenden Standort des sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau gerichtet. Die Bewerbungsunterlagen sind unter www.lehrerbildung.sachsen.de/lehrerwerden erhältlich. Gern können sie auch bei uns unter kontakt@junger-slv.de angefordert werden.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Bewerbung!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: E-Mail: kontakt@ junger-slv.de oder Telefon: 0351 8392218.