Alternativen zum 18-monatigen Vorbereitungsdienst

Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag des Studienreferendars in Teilzeit absolviert werden. Voraussetzung ist die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder die Pflege eines entsprechend bedürftigen Angehörigen. Das Studium eines Erweiterungsfaches sowie die Bearbeitung einer Dissertation oder Habilitation gelten ebenso als Antragsgrund. In diesem Fall dauert der Vorbereitungsdienst vier Unterrichtshalbjahre (24 Monate) und wird im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nach § 18 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes absolviert. Beim Vorbereitungsdienst in Teilzeit bleiben die Lehrveranstaltungen und Prüfungen unverändert, es verringern sich aber die wöchentlich zu leistenden Hospitationen und der selbstständige Unterricht auf circa 75 Prozent. So sind beispielsweise ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt (nach acht Monaten) neun statt zwölf Stunden selbstständiger Unterricht zu leisten.

Der Antrag auf Teilzeit muss zusammen mit dem Zulassungsantrag für den Vorbereitungsdienst eingereicht werden. Die Anwärterbezüge reduzieren sich bei diesem Ausbildungsmodell auf 75 Prozent des ursprünglichen Betrages.

Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag auch berufsbegleitend absolviert werden. Zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer das Erste Staatsexamen absolviert hat und unbefristet an einer öffentlichen Schule in Sachsen mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes beschäftigt ist.

Eine Berufseinstiegsphase, die der Einführung in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit unter Anleitung (begleiteter Unterricht) dient, ist im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht vorgesehen. Aus diesem Grund dauert der Vorbereitungsdienst in diesem Fall zwölf Monate und schließt ebenfalls mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst

Auch mit einem nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss ist es im Freistaat Sachsen möglich, sich für den Vorbereitungsdienst zu bewerben. Voraussetzung ist, dass der Hochschulabschluss mindestens zwei Unterrichtsfächern oder einer beruflichen Fachrichtung und einem Fach oder einem Förderschwerpunkt und einem Fach zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I abweicht. Für die Bewerbung in den Vorbereitungsdienst ohne lehramtsbezogenen Hochschulabschluss gelten die allgemeinen Ausführungen zu der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst.

Verkürzung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst kann unter Anrechnung von Zeiten einschlägiger Berufspraxis um ein Halbjahr verkürzt werden. Voraussetzungen sind eine selbstständige Lehrtätigkeit von mindestens 50 Prozent zu einer in Vollzeit beschäftigten Lehrkraft und der Einsatz in der adäquaten Schulart.

Verlängerung der Ausbildung

Auf Antrag des Schulleiters kann der Vorbereitungsdienst einmal um ein Halbjahr (bei Teilzeit acht Monate) verlängert werden, wenn es nicht möglich ist, dass ein selbstständiger Lehrauftrag erteilt wird.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst