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Lehramtsreferendare können in Sachsen ab dem 1. August 2019 zusätzlich 1.000 Euro erhalten

Ab dem 01.08.2019 wird der Anwärtersonderzuschlag für Studienreferendare an Schulen im ländlichen Raum erstmalig angeboten. Studienreferendare, die dann ihren Vorbereitungsdienst antreten, können neben dem monatlichen Grundbetrag von ca. 1.500 Euro einen monatlichen Zuschlag in Höhe von maximal 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags, derzeit max. 1046,57 Euro, für die Dauer des Vorbereitungsdienstes bekommen.

Der Zuschlag ist allerdings an zwei Bedingungen geknüpft. Zunächst muss der Vorbereitungsdienst an einer Schule in einer sogenannten Bedarfsregion absolviert werden. Hierzu zählen alle Regionen in Sachsen außerhalb der Ballungszentren Leipzig und Dresden. Für welche Gemeinden kein Zuschlag gewährt wird, könnt ihr der nachfolgenden Übersicht* entnehmen.

Die zweite Bedingung ist, dass sich die Referendare verpflichten müssen, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule im ländlichen Raum in Sachsen zu arbeiten. Sie erhalten hierfür nach Bestehen des Zweiten Staatsexamens vom LaSuB ein Einstellungsangebot mit möglichen Einsatzschulen.

Zulage kann auch rückwirkend zum 01.02.2019 gezahlt werden

Auch die am 01.08.2019 bereits im Vorbereitungsdienst tätigen Referendare bekommen die Möglichkeit, rückwirkend den Sonderzuschlag zu beziehen.

Referendare, die am 01.02.2019 ihren Vorbereitungsdienst begonnen haben, können entweder rückwirkend den Zuschlag bekommen und müssen sich auch für fünf Jahre verpflichten oder den Zuschlag für die verbleibenden 12 Monate beziehen und müssen sich für drei Jahre und vier Monate verpflichten, in einer sächsischen Bedarfsregion zu unterrichten.

Referendare, die am 01.08.2018 ihren Vorbereitungsdienst begonnen haben, können den Anwärtersonderzuschlag rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 noch für 12 Monate beziehen, müssen sich dann für drei Jahre und vier Monate verpflichten oder können den Zuschlag noch für die letzten 6 Monate ihres Vorbereitungsdienstes bekommen und verpflichten sich für 20 Monate, in einer Bedarfsregion zu unterrichten. Bei diesen Referendaren ist noch folgende Besonderheit zu beachten: der gegenwärtige Zuschlag von 390 Euro, den diese bereits erhalten, muss verrechnet werden.

Zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 wird das Kultusministerium prüfen, ob die gewünschte Wirkung eingetreten ist und wird die Regelungen gegebenenfalls anpassen.

Anmerkung: Diese Informationen sind vorbehaltlich der Veröffentlichung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift. Erst dann wird auch geklärt, ob und wie der Sonderzuschlag im Fall von Teilzeitarbeit gewährt wird.

*Gemeinden, für die der Zuschlag nicht gewährt wird (Quelle: SMK, 15.1.2019):

LaSuB-Standort

Dresden

LaSuB-Standort

Leipzig

LaSuB

Standort Bautzen

Bannewitz Belgershain Ottendorf-Okrilla
Coswig Bennewitz Radeberg
Wilsdruff Böhlen  
Dohna Borsdorf  
Dresden Brandis  
Freital Großpösna  
Heidenau Leipzig  
Kreischa Machern  
Meißen Markranstädt  
Moritzburg Markkleeberg  
Pirna Naunhof  
Rabenau Parthenstein  
Radebeul Schkeuditz  
Radeburg Taucha  
Tharandt Zwenkau