Die Schulschließungen haben auch Auswirkungen auf die Prüfungslehrproben und mündlichen Prüfungen der Referendare für das zweite Staatsexamen im Schuljahr 2019/20.
Der Sächsische Lehrerverband hat sich für unkomplizierte Lösungen in der besonderen Situation der Corona-Pandemie eingesetzt, um allen Referendaren und Lehrkräften in der schulpraktischen Ausbildung bzw. des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes einen Abschluss zu ermöglichen.
Das Sächsische Kultusministerium hat mit Wirkung vom 2. April 2020 einige Modifizierungen im Prüfungsprozedere vorgenommen.
Prüfungslehrproben:
Aufgrund der aktuellen Situation finden die (beiden) Lehrproben nicht real statt. Das Prüfungsformat wird ersetzt durch (je) eine schriftliche Unterrichtsvorbereitung. Hierzu werden alle Betroffenen eine entsprechende Aufgabenstellung am 09. April 2020 über das Schulportal erhalten.
Das Stundenthema, zu dem die Unterrichtsvorbereitung erfolgt, wird auf der Grundlage des bereits eingereichten Stoffverteilungsplanes ausgewählt. Eine Änderung des Stoffverteilungsplanes, die aufgrund der unterrichtsfreien Zeit notwendig geworden wäre, kann unberücksichtigt bleiben, da durch das schriftliche Format der Prüfung aktuelle Bedingungen des Schulbetriebes keine Rolle spielen.
Die Rücksendung der Prüfungsdokumente soll bis zum 15. Mai 2020 erfolgen. Bei der Bearbeitungszeit ist berücksichtigt, dass der ein oder andere in den Osterferien ggf. Urlaub geplant hat. Nähere Informationen zum technischen Ablauf ebenso wie zum Umfang der Vorbereitungen erhalten die Betroffenen mit der Zusendung der Aufgabenstellung.
Die anschließende Bewertung wird durch den ausbildenden Fachausbildungsleiter als 1. Prüfer und einem 2. Prüfer erfolgen. Sachsenweit einheitliche Kriterien der Bewertung werden unter Verwendung der bekannten vorhandenen Bewertungskriterien für Prüfungslehrproben vorgegeben. Auch diese angepasste Vorlage wird den Referendaren und Lehrkräften noch zur Kenntnis gegeben.
Mündliche Prüfungen:
Der Zeitraum vom 02. Juni bis 03. Juli 2020 wird vorerst aufrechterhalten. Die Planung der Prüfungen erfolgt aktuell. Die Prüfungen sollen durch zwei Prüfer, in der Regel durch den Haupt- und Fachausbildungsleiter, abgenommen werden. Auf den Einsatz eines Vertreters aus der Schule wird unter Beachtung der aktuellen Situation verzichtet.
Das sächsische Kultusministerium ist zuversichtlich, dass die geänderten Prüfungsverfahren einen erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes, der schulpraktischen Ausbildung bzw. des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes im geplanten Zeitraum ermöglichen werden.
Da alle Bundesländer von der Corona-Pandemie betroffen sind und es insoweit ein ländergemeinsames Interesse gibt, dass alle Referendare den Vorbereitungsdienst zu einem regulären Abschluss bringen, haben die Länder sich am 2. April 2020 in der Kultusministerkonferenz über die Sicherstellung der bundesweiten Mobilität für Lehramtsreferendare, die im Jahr 2020 ihre Zweite Staatsprüfung ablegen, auch unter den gegebenen Umständen verständigt. Da den Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendaren keine Nachteile entstehen sollen, sind dabei ausdrücklich andere Prüfungsformate bzw. Prüfungsersatzleistungen anstelle von derzeit nicht realisierbaren unterrichtspraktischen Prüfungen vorgesehen, wie sie für Sachsen oben bereits dargestellt sind.
Der Junge SLV begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und hofft, dass somit allen Referendaren und Lehrkräften in der schulpraktischen Ausbildung bzw. des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes trotz der besonderen Umstände ihr Abschluss ermöglicht wird.
Wir wünschen euch beste Gesundheit und viel Erfolg!
Quelle: SMK: Information über Modifizierungen zu den Prüfungslehrproben und den
mündlichen Prüfungen im Schuljahr 2019/20 aufgrund der Corona-Pandemie, Stand: 02.04.2020