Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Jeder Wahlberechtigte hat an diesem Tag die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben. Insgesamt stellen sich im Freistaat Sachsen 40 Parteien und sonstige politische Vereinigungen dem Wählervotum.
Der Junge SLV verweist auf die große Bedeutung des Europäischen Parlaments und bittet euch, von eurem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn nur eine hohe Wahlbeteiligung kann die politischen Kräfte stärken, die sich für ein soziales, demokratisches und weltwirtschaftlich konkurrenzfähiges Europa einsetzen. Wegen der nationalen Besonderheiten werden hohe Ansprüche an eine gesamtheitlich funktionierende Demokratie des vereinten Europas gestellt. Wie diese EU-Demokratie zur Fortentwicklung der EU als Ganzes und des EU-Binnenmarktes beiträgt, spielt auch eine wichtige Rolle im Rahmen sich ständig ändernder Machtverhältnisse in der Weltpolitik.
Was hat die Europäische Union den Sachsen in den letzten fünf Jahren gebracht?
Die Europäische Union trägt mit ihren Strukturfonds dazu bei, regionale wirtschaftliche Unterschiede innerhalb der EU auszugleichen. Sachsen erhält in der Förderperiode 2014 bis 2020 rund 2,8 Milliarden Euro, davon rund 2,1 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und rund 663 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), der sich insbesondere auf die Verbesserung der Bildungs- und Beschäftigungschancen in der Region konzentriert.
Welche Projekte in Sachsen in der laufenden Förderperiode durch die EU finanziert wurden, könnt ihr → hier nachlesen.
Dazu gehören z. B. auch die ESF-Förderprogramme für Praxisberater an Oberschulen, für den Einsatz von Inklusionsassistenten an sächsischen Schulen, Projekte, die der Berufsorientierung dienen, und vieles mehr → weiterlesen.
Parallel zur Europawahl finden in Sachsen am Sonntag auch Kommunalwahlen statt. Bitte unterstützt die Politik vor Ort! Denn hier wird über Schulen, Kindertagesstätten, ärztliche Versorgung, Bebauungspläne und vieles andere entschieden, das die Bürger in der Kommune direkt betrifft.
Hinweise zur Freistellung von Wahlhelfern findet ihr →im Infoblatt