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Anträge auf Nachzahlung der Tariferhöhung

Lehrkräfte, die zu Beginn des Jahres als Tarifbeschäftigte tätig waren, aber mittlerweile verbeamtet wurden, hatten ihr Monatsentgelt ohne die Tariferhöhung zum 1.1.2019 erhalten. Während für alle anderen Tarifbeschäftigten die Nachzahlung automatisch erfolgt (vermutlich im Sommer 2019), muss diese Personengruppe einen Antrag auf Nachzahlung der Tariferhöhung an ihre Bezügestelle richten. Das betrifft also die Differenz zwischen dem Entgeltniveau des Jahres 2018 und dem erhöhten Entgeltniveau ab 1.1.2019, ggf. einschließlich noch nicht berücksichtigter Höhergruppierung.

Verbeamtete Lehrkräfte, die im Jahr 2019 noch Bezüge als Tarifbeschäftigte erhalten haben, müssten demnach jetzt einen Antrag stellen.

Diese Anträge sind bis zum 30. September 2019 an das zuständige Landesamt für Steuern und Finanzen (Bezügestelle) zu richten, unter Angabe der Sachbearbeiter- und Personalnummer.

Die bearbeitbaren Antragsformulare kannst du dir im →Mitgliederbereich auf der SLV-Homepage herunterladen.
Ein Muster-Formular zur Ansicht findest du →hier.

Wir informieren und beraten Mitglieder auch ganz individuell.
Fragen beantworten die SLV-Haupt- und Bezirkspersonalräte oder die Rechtsanwältin des SLV (Tel.: 0351 8392217; E-Mail schreiben).