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SLV besteht auf gründliche Vorbereitungen der schrittweisen Öffnung von Schulen

In seiner öffentlichen Stellungnahme hat der Sächsische Lehrerverband am 15. April 2020 klare Regeln zur Vermeidung von Infektionen bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes angemahnt. Das Abstandsgebot muss eingehalten werden können, hygienische Voraussetzungen gegeben sein und beim Einsatz des pädagogischen Personals bedarf es insbesondere der Beachtung von Gesundheitszustand bzw. Vorerkrankungen. Vor jeder Etappe auf dem Weg zur Normalität müssen Zeitpunkt, Gesundheitsrisiken und Bildungsaspekte sorgfältig abgewogen sein.

Für den SLV hat der Gesundheitsschutz von Lehrern und Schülern höchste Priorität. In den Schulen bedarf es gründlicher Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes.

Die Einhaltung des Abstandsgebotes von mindestens 1,50 m muss gewährleistet sein. Da in Sachsen derzeit nur der Unterricht in den Abschlussklassen geplant ist, lässt sich das durch die Bildung von kleineren, aber stabilen Lerngruppen realisieren – abhängig von der Größe der Räume. Um den Austausch auf dem Schulhof oder Fluren zu vermeiden, sind gestaffelte Pausenregelungen für die einzelnen Gruppen vorstellbar.

An den Schulen müssen die Voraussetzungen für die notwendigen Hygienemaßnahmen geschaffen werden, insbesondere für das regelmäßige, intensive Händewaschen und das Abtrocknen mit Papierhandtüchern.

Die Eltern tragen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebes während der Corona-Pandemie eine besondere Verantwortung. Sie sollten die Schüler auf die veränderten Bedingungen auf dem Schulweg und in der Schule vorbereiten. Das setzt die notwendigen Informationen an die Eltern seitens der Schulen voraus. Sie müssen zudem sehr verantwortungsvoll darauf achten, dass kein Kind mit Erkältungssymptomen oder Fieber die Schule besucht. Sollte es zu Infektionen kommen, wären viele Personen mit der Konsequenz von Quarantänemaßnahmen konfrontiert.

Zum Schutz der Lehrerinnen und Lehrer sollten die Schulleitungen gemeinsam mit den Personalvertretungen bei der Personalauswahl die individuelle Situation der Beschäftigten sorgfältig berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere der Gesundheitszustand bzw. Vorerkrankungen, Alter und die familiäre Situation. Auch Menschen mit Behinderungen gehören zur Risikogruppe.

Bei einer schrittweisen Öffnung der Schulen ist es sinnvoll, mit den Schülern der Abschlussklassen zu beginnen. Der Unterricht sollte sich vor allem auf die Prüfungsfächer konzentrieren. Damit ist zugleich eine gute Prüfungsvorbereitung unter den besonderen Bedingungen der Corona-Krise möglich. Aufgrund ihres Alters kann man bei diesen Schülern zudem größeres Verständnis für die ungewohnte Situation und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen erwarten. Kindern im Grundschulalter ist das Einhalten von Distanzregeln und Schutzmaßnahmen schwerer zu vermitteln. Zum richtigen Zeitpunkt wäre eine Öffnung der Grundschulen zuerst für die Schüler der vierten Klassen denkbar, um sie auf den Übergang zu weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie dürfen für den Bildungsweg einzelner Schüler nicht zum Nachteil werden. Bei allen Entscheidungen müssen Zeitpunkt, Gesundheitsrisiken und Bildungsaspekte sorgfältig bedacht sein.

→FAQ Infektionsschutz des SMK (Stand: 15.04.2020)