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Schrittweise Aufnahme der Präsenzveranstaltungen an den Ausbildungsstätten im Vorbereitungsdienst und mündliche Prüfungen im Rahmen der Zweiten Staatsprüfungen

Nach der Öffnung der Schulen für Abschlussklassen seit dem 20. April 2020 und der langsamen Wiederaufnahme des Unterrichts für einzelne Klassenstufen ab dem 6. Mai 2020 soll auch an den Ausbildungsstätten für den Vorbereitungsdienst schrittweise die Möglichkeit für Präsenzveranstaltungen eröffnet werden. Immer unter der Voraussetzung, dass die Leitungen der Ausbildungsstätten und das Verwaltungspersonal ihren Dienst z. T. wieder in der Dienststelle verrichten dürfen.

Geplant ist ein entsprechend notwendiges Stufenverfahren, das wie folgt umgesetzt wird:

1. Jahrgang 01.02.2019 – 31.07.2020 und 01.08.2019 – 31.07.2020

Diese Regelungen betreffen die Teilnehmer an der 18-monatigen Ausbildung (regulärer Vorbereitungsdienst) und an der 12-monatigen Ausbildung (schulpraktische Ausbildung, berufsbegleitender Vorbereitungsdienst, verkürzter Vorbereitungsdienst).

Der Präsenzbetrieb an der Ausbildungsstätte beginnt ab dem 11. Mai 2020 mit Konsultationen in Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen.

Die mündlichen Prüfungen werden wie vorgesehen ab dem 02. Juni 2020 bis zum Monatsende unter Beachtung der Hygieneanforderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie geplant und an den Ausbildungsstätten durchgeführt.

Zur Vorbereitung stellen die Ausbildungsstätten eine Übersicht zu allen erforderlichen Maßnahmen zusammen und veranlassen diese entsprechend. Es erfolgt eine Abfrage bei den Lehrbeauftragten, ob sie im regulären Umfang für die Ausbildung und Prüfung zur Verfügung stehen, Alle Referendare dieses Jahrgangs erhalten vorbereitend ein Schreiben mit erforderlichen Informationen und Belehrungen.

Die Anforderungen an die zu sichernden Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie richten sich nach den Vorgaben für die Schulen und sind durch das Landesamt für Schule und Bildung sicher zu stellen.

2. Jahrgang 01.08.2019 bis 31.01.2021

Für diesen Jahrgang soll es frühestens ab dem 18. Mai 2020 unter Beachtung aller erforderlichen Rahmenbedingungen wieder Präsenzphasen an der Ausbildungsstätte geben. Diese werden im Wechsel mit weiterbestehenden Selbstlernphasen geplant und organisiert.

3. Jahrgang 01.03.2020 – 31.07.2021

Für diesen Jahrgang wird vordringlich geprüft, ob unter Wahrung der hygienischen Anforderungen Präsenzveranstaltungen für die Teilnehmer der 12-monatigen Ausbildung (schulpraktische Ausbildung, berufsbegleitender Vorbereitungsdienst, verkürzter Vorbereitungsdienst) zu ermöglichen sind. Weitere Festlegungen für wiederbeginnende Präsenzphasen für diesen Jahrgang trifft das Landesamt für Schule und Bildung nach Prüfung der Rahmenbedingungen sowie der verfügbaren Räumlichkeiten.

Hospitationen und Schulbesuche finden bis auf weiteres nicht statt

Unbenommen der Lehrveranstaltungsplanungen werden bis zum Schuljahresende alle Hospitationen und Schulbesuche ausgesetzt. Die Ausbildungsstätten entscheiden eigenverantwortlich, welche adäquaten Aufgaben sie dennoch ermöglichen, um einen Eindruck über die Fortschritte bei der Unterrichtsgestaltung der Referendare zu erreichen.

Zur Absicherung der Präsenzveranstaltungen befindet sich das benötigte Personal im unbedingt notwendigen Zeitraum in der Ausbildungsstätte. Außerhalb dieser Zeiten sind sie weiterhin telefonisch bzw. elektronisch erreichbar.

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus beobachtet und analysiert die Entwicklung der Corona-Pandemie fortwährend und prüft, ob die entsprechenden Maßgaben und Maßnahmen unter den gegebenen Voraussetzungen angemessen sind. Daher sind mögliche Änderungen bezüglich der aufgezählten Festlegungen nicht ausgeschlossen.

Quelle: Erlass des SMK vom 30.04.2020