Die Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf den Schulbetrieb, sondern auch auf die Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Ab Montag, dem 8. Februar 2021, finden an den Lehrerausbildungsstätten weiterhin keine Präsenzveranstaltungen an den vorgesehenen Ausbildungstagen statt.
Soweit keine anderen Regelungen getroffen werden, bleibt aber der Zugang zu den Räumlichkeiten für alle Lehrbeauftragten der Einrichtungen grundsätzlich gestattet. Die Leitungen der Lehrerausbildungsstätten sichern eine Erreichbarkeit für Lehrbeauftragte und Studienreferendare.
Die Lehrbeauftragten stellen für ihre Ausbildungsgruppen angemessene Aufgaben zum Selbststudium bereit, ermöglichen Lehrveranstaltungen per Online-Konferenz sowie Konsultationen per E-Mail und Telefon.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare folgen in Bezug auf ihre Verpflichtungen an der Ausbildungsschule den Anweisungen der Schulleitungen. Schul- oder Unterrichtsbesuche der Lehrbeauftragten finden mindestens bis zum 15. Februar 2021 nicht statt.
Sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, soll der Ausbildungstag an den Ausbildungsstätten als Präsenzveranstaltung wieder ermöglicht werden. Entscheidungen dazu trifft das SMK in Abhängigkeit von der nach dem 14. Februar geltenden Corona-Schutz-Verordnung. Priorität wird dabei der Vorbereitung auf die Prüfungen eingeräumt.
Unterrichtsbesuche durch die Lehrbeauftragten der Lehrerausbildungsstätten an den Schulen sollen ab der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften
ermöglicht werden.
Zweite Staatsprüfung und schulpraktische Prüfungen
Vorrangiges Ziel ist es, den Studienreferendaren und den Lehrkräften in Ausbildung fristgerecht ihren Abschluss mit dem Zeugnis über die erfolgreich abgelegten Prüfungen zu ermöglichen. Dafür ist an den Schulen sicherzustellen, dass der Unterrichtseinsatz der Studienreferendare und der Kollegen im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst bzw. in der schulpraktischen Ausbildung hinsichtlich der Fächer, Kurse/Klassenstufen in der Regel nach den Vorgaben der LAPO II erfolgt.
Muss aufgrund der Einschränkungen durch das Infektionsgeschehen davon abgewichen werden, haben die Schulleitungen umgehend das zuständige Prüfungsreferat im LaSuB sowie die Leitungen der jeweiligen Ausbildungsstätte zu informieren.
Prüfungslehrproben
Die Termine für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungslehrproben haben in der Regel Bestand.
Die Stoffverteilungspläne für den Lehrprobenzeitraum sind bis zum 5. März 2021 einzureichen. Grundlage der Planung ist der Stundenplan im Regelbetrieb.
Die Pläne werden so konzipiert, dass die ausgewiesenen Stundenthemen Gestaltungsspielräume ermöglichen. Die Konkretisierung des Themas erfolgt mit Übergabe des Lehrprobenentwurfs an die Prüfer.
Es ist vorgesehen, die Prüfungslehrproben ab dem 19. April 2021 als reale Lehrproben nach der LAPO II durchzuführen.
Sofern Unterricht aufgrund der zum betreffenden Zeitpunkt aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung gar nicht, nur eingeschränkt oder nicht in den laut LAPO II vorgesehenen Klassen- bzw. Kursstufen erteilt werden kann , findet § 17a LAPO II Anwendung. In diesen Fällen besteht die Prüfungslehrprobe aus der ausführlichen schriftlichen Unterrichtsvorbereitung und einer schriftlichen unterrichtsbezogenen Aufgabe.
Mündliche Prüfungen
Die mündlichen Prüfungen ab 14. Juni 2021 sollen wie geplant in den Lehrerausbildungsstätten unter Einhaltung der aktuell gültigen Hygienevorschriften stattfinden.
Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die die Voraussetzungen der Corona-Schutz-Verordnung für eine Notbetreuung in Schule und Kindertagesbetreuung erfüllen, können diese Angebote für den Zeitraum der Prüfungsvorbereitung sowie bezüglich der Termine der Einzelprüfungen wahrnehmen.
Quelle: Schreiben des SMK vom 01.02.2021