Aktuelles

Erste Schulen und Kitas öffnen ab 15. Februar

Wie die Sächsische Staatsregierung am 9. Februar 2021 verkündet hat, sollen Grundschulen, die Primarstufe der Förderschulen, die Unterstufe der Förderschulen für geistige Entwicklung und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab Montag, dem 15. Februar 2021, wieder öffnen.

Der Präsenzunterricht an den Schulen wird dann im eingeschränkten Regelbetrieb nach dem Konzept der festen Klassen/Gruppen wieder aufgenommen für:

  • Schülerinnen und Schüler der Grundschulen
  • Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Förderschulen
  • Schülerinnen und Schüler der Unterstufe an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und den Förderzentren mit den entsprechenden Bildungsgängen.

Die Rahmenbedingungen für den bevorstehenden eingeschränkten Regelbetrieb entsprechen weitgehend denen, welche die Schulen vom 18. Mai 2020 bis zum Ende des vergangenen Schuljahres umgesetzt haben. Das betrifft auch die Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Hort.

Im Rahmen einer neuen Corona-Schutz-Verordnung, die ab 15. Februar gelten wird, sollen die Maßgaben für die Hygienekonzepte im Schulbereich angepasst werden. Ähnlich wie im Frühjahr 2020 wird die Schulbesuchspflicht für Grundschüler ausgesetzt. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.

Bei der Entscheidung, den eingeschränkten Regelbetrieb für die Grund- und Förderschüler der Primarstufe wieder zu ermöglichen, hat sich die Staatsregierung davon leiten lassen, einerseits dem Infektions- und Gesundheitsschutz weiterhin Rechnung zu tragen und andererseits dem Bildungsanspruch gerade dieser Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Staatsminister Christian Piwarz begründet die Entscheidung in seinem Schreiben an die Schulleiter: „Besonders für Schüler der Primarstufe ist die Schule ein wichtiger Ort der sozialen Begegnungen mit anderen Kindern. Vor allem aber: Unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler brauchen die unmittelbare Interaktion mit ihren Lehrerinnen und Lehrern am Lernort Schule, die ihnen neue Lerninhalte vermitteln. Und das gilt erst recht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und besonderen Lebens- und Lernerschwernissen“.

Die Schulleitungen entscheiden über den Einsatz der Lehrkräfte und der Assistenzkräfte, die für die Absicherung des Unterrichtes und ggf. weiterer schulischer Angebote benötigt werden.

Weitergehende Öffnungen im Schulbereich sind aus Sicht des SMK aufgrund der immer noch zu hohen Infektionswerte aktuell noch nicht möglich. „Für einen großen Teil der Schülerinnen und Schüler bedeutet das vorerst weiterhin ausschließlich häusliches Lernen. Der Einstieg in ein Wechselmodell zwischen Präsenzunterricht und häuslicher Lernzeit wird für Klassenstufen, die bislang nicht umfasst sind, voraussichtlich erst ab März 2021 möglich sein. Eine Entscheidung dazu wird unter Berücksichtigung der Lage zum Ende dieses Monats getroffen.“ (Schreiben des Staatsministers für Kultus an die Schulleiterinnen und Schulleiter vom 9.2.2021)

Schulbetrieb in der Primarstufe und Einsatz der Lehrkräft

Organisation des Unterrichts

Mit der Öffnung des Unterrichts für alle Klassenstufen wird allen Schülern in der Grundschule und der Primarstufe der Förderschule eine direkte Lernzeit in der Schule ermöglicht. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, das Hygienekonzept der Schule daraufhin zu überprüfen und anzupassen.

Das SMK setzt bei der Öffnung dieser Schulen auf das Konzept der strikten Klassentrennung. Als Begründung wird aufgeführt, dass die strikte Durchsetzung von Abstandsregeln altersbedingt nicht oder nur sehr bedingt möglich ist.

Entscheidender als die Gruppengröße, die sich an theoretischen Mindestabständen orientiert, ist deshalb aus Gründen des Infektionsschutzes die Stabilität der personellen Zusammensetzung der Klasse. Das heißt, dass an den Grundschulen und im Primarbereich der Förderschulen der Unterricht durchgehend im jeweiligen Klassenraum in der konstanten Zusammensetzung der Klasse realisiert wird. Die Zahl der in einer Klasse zum Einsatz kommenden Lehrkräfte, pädagogischer Fachkräfte sowie weiterer erwachsener Personen ist möglichst klein zu halten. Jede Klasse bekommt einen darauf abgestimmten neuen Stundenplan, der versetzte Unterrichts-, Pausen- und Essenszeiten beinhaltet, damit sich beispielsweise nur wenige Klassen auf dem Schulhof befinden und auch das Abstandsgebot in der Garderobe gewahrt werden kann.

Grundsätzlich gilt, dass in Anbetracht der sehr unterschiedlichen regionalen Bedingungen und insbesondere mit dem Blick auf die Hygienevorschriften jede einzelne Schule größtmögliche Freiräume hat bei der zeitlichen und räumlichen Organisation des Unterrichts. Eine enge Abstimmung zwischen Schulleitung, Hortleitung und dem Träger der Schülerbeförderung sowie eine transparente Information der Eltern sind dabei unerlässlich.

Einhaltung des Infektionsschutzes

Die wesentlichen Bedingungen sind die konsequente Trennung der Klassen und die Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Klassen in den Gebäuden und auf den Freiflächen sowie die lückenlose Dokumentation zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten.

Fächerkanon/Stundentafel

Das Bildungsangebot an Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen soll auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 Englisch fokussiert werden. Die Sicherung der Grundlagen im Lesen, Schreiben und der Mathematik hat Priorität. Die Potenziale aller Fächer können dafür verantwortungsvoll und nach den Möglichkeiten des Einsatzes der Lehrkräfte genutzt werden.

Die geltende Stundentafel für die Grundschule kann zugunsten der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht priorisiert werden. Unterrichtsangebote in den anderen Fächern sollen fachübergreifend abgestimmt und je nach Möglichkeit hinzugezogen werden.

In Verantwortung der Einzelschule sollen bedarfsgerecht individuelle Lernzeiten für notwendige Fördermaßnahmen eingeplant werden. Die für die einzelnen Klassenstufen vorgesehenen Wochenstundenzahlen sind nicht zu überschreiten.

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten

Folgende Unterstützungsmaßnahmen können hier hilfreich sein (Liste nicht abschließend):

  • Förderkurse statt AG – finanziert ggf. auch aus GTA-Mitteln
  • Ausleihe von vorhandenen schulischen Fördermaterialien für das Üben zu Hause oder in der Zeit der sozialpädagogischen Bildung, Erziehung und Betreuung im Hort.

Eine Mischung der Lerngruppen ist grundsätzlich zu vermeiden, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Die Angebote sind auf die Schüler einer Klasse auszurichten.

Personaleinsatz

Die Schulleitung entscheidet über den Einsatz der Lehrkräfte und der Assistenzkräfte, die für die Absicherung des Unterrichtes und ggf. weiterer schulischer Angebote benötigt werden. Die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten an den Standorten erfordern schulspezifische Planungen. Vor Ort ist am besten einzuschätzen, wer konkret zur Verfügung stehen kann, welche räumlichen Bedingungen gegeben sind, welche örtlichen Besonderheiten zu beachten sind.
Der Einsatz von Externen (u. a. auch vertraglich gebundene GTA-Kräfte) ist aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich.

Es ist darauf zu achten, dass Lehrer, die eine stabile Klasse führen, z. B. für Pausen und Aufsichtszeiten möglichst durch eine weitere Lehrkraft oder sonstige Beschäftigte in der Schule unterstützt werden.

Zusammenarbeit von Schule und Hort

Da Grundschule bzw. Förderschule und Hort jeweils für dieselben Gruppen von Schülern in der Verantwortung stehen, bedarf es einer engen Abstimmung, um das Prinzip der Konstanz der Klassen bzw. Gruppen weitestgehend sicherzustellen und gemeinsam auch in den verschiedenen Phasen des Schul- und Horttages umzusetzen.
Das bedeutet:

Schulleitung und Hortleitung/Hortträger stimmen sich unter Einbeziehung des Trägers der Schülerbeförderung insbesondere ab über die Gestaltung

  • des Ankommens an Schule und Hort,
  • der Aufsicht an den bei der Schule gelegenen Haltestellen der Schülerbeförderung,
  • der Nachmittagsbetreuung bei Doppelnutzung der Räume,
  • der Übergangszeiten zwischen Schule und Hort.

Die Klassenzusammensetzung im schulischen Unterricht gilt grundsätzlich auch bei der Betreuung durch den Hort. Dort, wo das nicht möglich ist, müssen dennoch im Hort konstante Gruppen neu gebildet werden. Der Hort ist für die Betreuungszeiten im Rahmen der geschlossenen Betreuungsverträge zuständig.

Lehrplanorientierung und Leistungsbewertung

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule soll für ein angemessenes, sensibles Ankommen der Kinder gesorgt werden. Das schließt auch die Ermittlung des aktuellen Lernstandes nach der häuslichen Lernzeit ein.

Die vollständige Bearbeitung aller Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans kann aufgrund der außergewöhnlichen Situation in diesem Schuljahr nicht handlungsleitend sein. Die Sicherung der Grundlagen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch in Klassenstufe 4 hat Priorität. Lernangebote sollten insbesondere unter Berücksichtigung benachteiligender Lebenssituationen sensibel an die Lebenslagen angepasst werden.

Sportunterricht (auch Schwimmunterricht) findet gegenwärtig nicht statt. Dennoch sind im Schulalltag vielfältige Bewegungsmöglichkeiten im Unterricht und den Pausen zu nutzen. Die wiederholte Kombination aus Präsenzunterricht und häuslicher Lernzeit verlangt von Schülerinnen und Schülern ein erhebliches Maß an Selbststeuerung, Strukturierung und Selbstständigkeit, insbesondere dort, wo Eltern nicht dauerhaft unterstützen können. Um die Gestaltung des eigenen Lernprozesses zu unterstützen, bedarf es neben fachlichem Lernen entsprechend auch der Vermittlung von Kompetenzen der Lernprozessgestaltung. Dabei handelt es sich nicht um ein allgemeines Lernen des Lernens, sondern um (fach-)spezifische Handlungsmöglichkeiten, um individuelles Wissen und Können fachlich, methodisch und emotional erfolgreich zu fördern.

Die Aufgaben, die während der häuslichen Lernzeit erfüllt wurden, sollen in der Grundschule grundsätzlich nicht benotet werden. Das heißt, dass mit der Wiederaufnahme des Unterrichts Noten nur in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie zusätzlich in Englisch in Klassenstufe 4 vergeben werden können. Dabei ist stets zu beachten, dass die im Rahmen der Schulordnungen bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Benotung und der Versetzung zu Gunsten des Schülers anzuwenden sind. Ermessensspielräume sind wohlwollend auszulegen.

Da die Lernzeit zu Hause während der Schulschließungen von den Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Voraussetzungen und Gegebenheiten sehr unterschiedlich verlief, ist es notwendig, diese Unterschiedlichkeit für die Benotung angemessen zu berücksichtigen. Im Zusammenhang damit sollte jede Lehrkraft sicherstellen, dass keine Überforderungen und kein Leistungsdruck entstehen. Die Bewertung von Leistungen in Form von Benotungen ist insofern auf ein angemessenes Maß, stets den individuellen Lernfortschritt betrachtend, zu beschränken. Von der am Schuljahresanfang festgelegten Anzahl der Klassenarbeiten kann abgewichen werden.

Sonderpädagogische Handlungsfelder

Die für die verschiedenen sonderpädagogischen Handlungsfelder Beratung und Diagnostik, vorgesehenen Lehrerwochenstunden sind weiterhin in diesen Feldern einzusetzen. Betreuungs- oder Unterrichtssituationen können – unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln – zur Beobachtung und Durchführung einfacher förderdiagnostischer Verfahren genutzt werden. An Präsenzmaßnahmen im Rahmen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes können nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die auch am Präsenzunterricht teilnehmen.

Es gibt keine besonderen Regelungen für LRS-Klassen. Die Schulleiter der LRS-Stützpunktschulen entscheiden eigenverantwortlich. Die Probebeschulung entfällt.

Hausaufgaben, Bildungsberatung, Beziehungsarbeit

In der jetzt gegebenen direkten Lernzeit in der Schule bis zum Schuljahresende sind die Aufgaben aus der häuslichen Lernzeit aufzunehmen, gemeinsam zu besprechen, zu strukturieren und zu vertiefen. Sie sind in den jetzt folgenden Unterricht einzubeziehen. Weitere Hausaufgabenstellungen sollten nur in einem Umfang erfolgen, der der besonderen Situation Rechnung trägt; dies auch, weil eine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der ganztägigen Bildung gegebenenfalls nur eingeschränkt möglich ist.

Die für den weiteren Bildungsverlauf notwendigen Bildungsberatungen mit den Erziehungsberechtigten sollen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitestgehend auf schriftlichem, telefonischem bzw. elektronischem Weg durchgeführt werden. Persönliche Gespräche sind nur in dringend notwendigem Ausnahmefall unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzes zu führen.

Lehrkräfte sind derzeit zentral wichtige Bezugspersonen. Insofern beinhaltet Lehrer-Sein aktuell in besonderer Weise, neben der Aufbereitung und Vermittlung von Lerninhalten, auch die emotionalen und sozialen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler im Blick zu behalten. Auch wenn dies immer schon Aufgabe von Schule war, so verändert sich die Art der damit verbundenen Prozesse derzeit deutlich. Lehrkräfte sind deshalb aufgefordert, z. B. mit Gesprächsangeboten und Begegnungen, zunächst einmal die emotionalen und sozialen Grundlagen für erfolgreiches Lernen zu schaffen.

Es gilt, Kinder mit besonderen Lebens- und Lernerschwernissen genau im Blick zu behalten. Bei der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes ist zu beachten, dass diese Schülergruppe kaum bzw. einen wenig geeigneten Zugang zu Online- und Distanzlernen hatte und es besonderer Anstrengungen bedarf, damit die Entstehung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung im Bereich des Lernens sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung vermieden werden kann.

Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Lernen und in der emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen eine breitere Unterstützung, um bereits vorhandene Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen nicht noch zu verstärken

Quellen:


Die Staatsregierung hat sich außerdem darauf verständigt, dass Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb und die Kindertagespflege unter verschärften Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 15. Februar 2021 wieder geöffnet werden sollen.

Die Rahmenbedingungen für den eingeschränkten Regelbetrieb entsprechen weitgehend den bereits bekannten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.

Die Öffnung wird mit einem einmaligen, freiwilligen Testangebot für pädagogisch tätige Personen in Kindertageseinrichtungen gemäß KitaGesetz (SächsKitaG) und Förderschülerbetreuungsverordnung (SächsFöSchüIBetrVO) begleitet.
Dieses Angebot sollte zeitnah zum Öffnungstermin, frühestens ab dem 10. Februar 2021, beim Hausarzt in Anspruch genommen werden. (Siehe dazu den SEV-Beitrag →Einmalige Testung des Kitapersonals möglich)

Quelle: Schreiben des Staatsministers vom 09.02.2021