Aktuelles

Harter Lockdown für Schulen und Kitas

Angesichts weiter hoher Infektionszahlen im Freistaat Sachsen hat die Staatsregierung in ihrer Kabinettssitzung am 08. Dezember 2020 einen harten Lockdown beschlossen. Davon sind auch Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betroffen.

Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie konnten die Neuinfektionen nicht reduzieren. Die Sächsische Staatsregierung hat sich deshalb nach intensiver Beratung und Abwägung darauf verständigt, Kontakte noch konsequenter in allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen zu reduzieren, um eine Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden.

Ab dem 14. Dezember 2020 gehen alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in die häusliche Lernzeit. Die Schulbesuchspflicht wird für diese Zeit aufgehoben. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Die beiden Tage 21. und 22. Dezember 2020, bleiben, wie bereits veröffentlicht, zusätzliche Ferientage.

Auch alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden ab dem 14. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 geschlossen. Für die Kita- und Hortkinder wird in der Zeit vom 14. bis 22. Dezember 2020 sowie vom 4. bis 8. Januar 2021 ebenso eine Notbetreuung angeboten. Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, wird die Notbetreuung nur für einen eng begrenzten Personenkreis systemrelevanter Berufe angeboten. Näheres regelt eine neue Corona-Schutz-Verordnung, die am Freitag, dem 11. Dezember 2020, in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen werden soll.

Kultusminister Christian Piwarz warb um Verständnis. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Wir alle wissen, dass erfolgreiche Bildungsprozesse die persönliche Interaktion erfordern.“ Gleichzeitig bat er die Schulen, die nächsten Tage zur Vorbereitung auf die häusliche Lernzeit zu nutzen. »Bitte nutzen Sie die verbleibenden Tage, um verbindliche Kommunikationswege mit Schülern und Eltern zu organisieren«, so der Minister. Er erinnerte daran, dass Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern für die häusliche Lernzeit Aufgaben und Materialien zu Verfügung stellen und über geeignete Kanäle verteilen sollten.

Dafür können unter anderem die zentralen digitalen Dienste für Schulen genutzt werden. So können sich Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler über das zentrale Identitätsmanagement Schullogin mit nur einem Login anmelden und so direkt auf die Lernplattformen LernSax (Verknüpfung des persönlichen Schullogin-Accounts mit einem bestehenden LernSax-Account), OPAL Schule, die MeSax-Mediathek und viele weitere Dienste zugreifen. Um Videokonferenzen schnell und einfach durchführen zu können, steht allen sächsischen Schulen der Videokonferenzdienst BigBlueButton zentral über Schullogin zur Verfügung. Zudem bietet die Online-Lernplattform sofatutor Zugang zu rund 11.000 Lernvideos, 43.000 interaktiven Übungen und 38.000 Arbeitsblättern für alle Jahrgangsstufen. Im Bedarfsfall werden die Zugänge über das Landesamt für Schule und Bildung verteilt. Mit den Zugängen können Schülerinnen und Schüler die Lernplattform für einen Monat kostenfrei nutzen.

Ziel sei es, ab dem 11. Januar 2021 wieder vollumfänglich im Präsenzunterricht an den Schulen zu arbeiten.

Am Abend des 10. Dezember 2020 sollen die Schulleitungen vorab weitere Hinweise zur häuslichen Lernzeit und der Notbetreuung erhalten. Verbindliche Festlegungen trifft das Kabinett jedoch voraussichtlich erst am Abend des 12. Dezember 2020.

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb und zur Notbetreuung ab 14. Dezember 2020 (Stand 10.12.2020)
 
 

Quelle: SMK Blog, 8.12.2020, Schulleiterschreiben vom 8.12.2020