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Änderungen der Nachreichfristen für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in Sachsen

Da der Freistaat Sachsen ab 2019 auch die Verbeamtung auf Widerruf für die zukünftigen Referendare plant, werden sich Änderungen bei den bisherigen Fristen ergeben.

Bisher hatten die Bewerber die Möglichkeit, ihr Gesundheitszeugnis bis spätestens einen Monat nach Beginn des Vorbereitungsdienstes nachzureichen. Dies ist aus beamtenrechtlichen Gründen nun nicht mehr möglich. Für die Ernennung zum Beamten ist ein vorliegendes Amtsärztliches Gesundheitszeugnis zwingend erforderlich.

Alle Bewerber für den Vorbereitungsdienst Beginn 1. Februar 2019 wurden vom LaSuB angeschrieben mit der Bitte, das Gesundheitszeugnis bis allerspätestens Mitte Januar nachzureichen.

In Zukunft wird darum gebeten, sowohl das Abschlusszeugnis, das polizeiliche Führungszeugnis und das Gesundheitszeugnis so schnell wie möglich einzureichen, da nur dann der Antrag zügig und fristgerecht bearbeitet werden kann.

Solltet ihr weitere Fragen zu den Fristen oder allgemein zur Verbeamtung haben, dann könnt ihr euch gerne jederzeit direkt an uns wenden.