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Lehrkräfte für ganz Sachsen gesucht! Bewerbungsfrist bis 4.5.2020 verlängert!!!

Der Bewerbungszeitraum für das Listenverfahren in den vier Schularten Grundschule, Förderschule, Oberschule und Berufsschule wurde bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Am 5. Mai startet dann planmäßig das Schulscharfe Bewerbungsverfahren für die Schulart Gymnasium!

Trotz der aktuellen Geschehnisse im Zuge der Covid-19 Pandemie werden auch im neuen Schuljahr zahlreiche neue Lehrkräfte in Sachsen benötigt, daher startet heute am 30. März 2020 die Bewerbungsphase für neue Lehrkräfte zum Beginn des Schuljahres 2020/21 (Das Listenverfahren gilt für die vier Schularten Grundschule, Förderschule, Oberschule und Berufsschule) . Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsverfahren des Sächsischen Ministeriums für Kultus.

Zusätzlich gibt es es auch wieder 150 schulscharfe Stellenangebote, auf die sich grundständig ausgebildete Lehrkräfte direkt bewerben können.

Zum ersten Mal wird es in diesem Bewerbungszeitraum kein Listenverfahren für die Schulart Gymnasium geben. Stattdessen wird es vom 5. Mai 2020 bis zum 1. Juni 2020 ausschließlich die Möglichkeit geben, sich schulscharf zu bewerben.

Bis zum 26. April können sich Lehrer, pädagogische Fachkräfte und Interessierte am Seiteneinstieg noch für die nächsten Einstellungstermine beim Landesamt für Schule und Bildung bewerben. Die Einstellungen erfolgen in allen Schularten. Diese Frist gilt für zwei Einstellungstermine.

Ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, pädagogische Fachkräfte und Seiteneinsteiger, die aufgrund ihrer Vorqualifikation oder einer mindestens dreimonatigen beruflichen Erfahrung als Lehrkraft keine Einstiegsausbildung brauchen, werden zum Beginn des neuen Schuljahres (1. August 2020) eingestellt. Seiteneinsteiger ohne Vorqualifizierung werden zum 1. November 2020 eingestellt, durchlaufen zunächst die dreimonatige Qualifizierung und nehmen dann zum zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 ihre Arbeit an den Schulen auf.

Seit 2019 werden neu eingestellte Lehrkräfte mit grundständiger Ausbildung bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres im Freistaat Sachsen verbeamtet und alle Lehrkräfte mit vollständiger Lehrerausbildung für alle fünf Schularten in Sachsen werden in der Entgeltgruppe 13 bzw. dem Eingangsamt A 13 eingruppiert.

Weitere Informationen erhaltet ihr ansonsten auch bei uns. Schreibt uns dafür einfach eine E-Mail oder ruft uns an.