Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens mit dem Sars-CoV-2-Erreger hat die Sächsische Staatsregierung in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern weitreichende Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen:
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 (*.pdf, 0,47 MB)
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 30. Oktober 2020 | gültig vom 2. November bis 30. November 2020
Die beschlossenen Maßnahmen beinhalten nicht nur Regelungen für den allgemeinen Schulbetrieb, sondern auch für die Lehrerausbildung an Schulen.
Vorbereitungsdienst
Die Ausbildung der Studienreferendare soll auch unter den geltenden Bedingungen gut weitergeführt werden. Dies umfasst zunächst die unmittelbar bevorstehende Durchführung der Prüfungslehrproben, selbstverständlich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen. Der Wechsel in ein rein schriftliches Verfahren, wie im letzten Prüfungsdurchlauf, ist derzeit weder vorgesehen noch notwendig.
Auch die mündlichen Prüfungen der Studienreferendare werden nach gegenwärtigem Kenntnisstand ab Januar/Februar als Präsenzveranstaltung an den jeweiligen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung stattfinden.
Schulpraktika von Lehramtsstudierenden
Studierende der Lehramtsstudiengänge können auch weiterhin die Praktika im Rahmen der schulpraktischen Studien an Schulen durchführen.
Die einschlägigen Verfahren der Buchung und Zuweisung von Praktikumsplätzen über das Praktikumsportal Sachsen bleiben unverändert bestehen. Zugewiesene Plätze können regulär in Anspruch genommen werden. Für diese Studierenden gelten an Schulen die Regelungen zum Hygieneschutz für einrichtungsfremde Personen.
Sollte aufgrund einer veränderten Lage in Bezug auf die oben dargestellten Regelungen eine neue Einschätzung erforderlich sein, werden wir euch unverzüglich informieren.
Weitere Informationen, einschließlich aktueller Infektionszahlen, findet ihr unter www.coronavirus.sachsen.de.