Aktuelles

Antragstellung auf Verbeamtung ab 07. August 2018 möglich

Nachdem die zukünftige Verbeamtung von Lehrkräften bis zum 42. Lebensjahr mit dem „Handlungsprogramm zur nachhaltigen Sicherung der schulischen Bildung im Freistaat Sachsen“ am 09. März von der Sächsischen Staatregierung beschlossen wurde, ist nunmehr eine Antragstellung möglich.

Ab dem 7.8.2018 stellt das Landesamt für Schule und Bildung sämtliche Dokumente und den personifizierten Antrag für alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte, die bis einschließlich 31.12.2018 das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und damit die altersmäßigen Voraussetzungen einer Verbeamtung erfüllen, im Schulportal bereit.

Für die Antragstellung benötigen die Lehrkräfte einen Zugang zum Schulportal. Die Schulleiter sind vom Landesamt für Schule und Bildung dazu aufgefordert worden, die betroffenen Lehrkräfte über den Verfahrensweg zu informieren und gegebenenfalls die hierfür noch erforderlichen Freischaltungen im Schulportal vorzunehmen.

Allgemeine Hinweise zur Vorgehensweise finden sich auch auf der Website des SMK.

Bitte beachtet, dass für eine schnellstmögliche Bearbeitung des Antrags, der Antrag auf Verbeamtung online bis zum 31.08.2018 erfolgen muss. Zwar ist eine spätere Antragstellung möglich, diese führt aber zu einer späteren Verbeamtung!

Sollten ihr eine Beratung benötigen oder Fragen haben, könnt ihr uns jederzeit per E-Mail kontakt@junger-slv.de oder telefonisch unter 0351-839220 kontaktieren.

Weiterführende Informationen finden unsere Mitglieder im internen Bereich des SLV.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Schreiben des LaSuB.