Bis zum 11. April können sich Lehrer, pädagogische Fachkräfte und Interessierte am Seiteneinstieg noch für die nächsten Einstellungstermine beim Landesamt für Schule und Bildung bewerben. Einstellungen erfolgen in allen Schularten. Diese Frist gilt für zwei Einstellungstermine.
Ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, pädagogische Fachkräfte und Seiteneinsteiger, die aufgrund ihrer Vorqualifikation oder einer mindestens dreimonatigen beruflichen Erfahrung als Lehrkraft keine Einstiegsausbildung brauchen, werden zum Beginn des neuen Schuljahres (1. August 2018) eingestellt. Seiteneinsteiger ohne Vorqualifizierung werden zum 1. November 2018 eingestellt, durchlaufen zunächst die dreimonatige Qualifizierung und nehmen dann zum zweiten Schulhalbjahr 2018/2019 ihre Arbeit an den Schulen auf.
Alle grundständig ausgebildeten Bewerber können sich auch auf die schulscharfen Ausschreibungen bewerben. Hier gibt es derzeit 276 Stellenangebote, deren Besetzung ebenfalls zum Beginn des nächsten Schuljahres erfolgen soll.
Nachdem die Seiteneinsteigerquote beim Einstellungsverfahren zum 1. Februar 2018 im Durchschnitt auf 62 Prozent anstieg und trotzdem nicht alle Lehrerstellen besetzt werden können, ist die künftige Verbeamtung ein wichtiges Signal an potentielle Bewerber.
Sachsen verbeamtet ab 1. Januar 2019 neu einzustellende Lehrkräfte mit grundständiger Ausbildung und übernimmt zur Bedarfsdeckung statuswahrend bereits verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern. Gleichzeitig wird grundständig ausgebildeten Lehrkräften im Bestand bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres die Möglichkeit eröffnet, sich ebenfalls verbeamten zu lassen.
Demzufolge werden Lehrkräfte mit vollständiger Lehrerausbildung, die zum 1. August 2018 eingestellt werden, diese Möglichkeit dann ab Januar ebenfalls erhalten.
Die Einstiegs-Eingruppierung für Lehrkräfte mit vollständiger Lehrerausbildung ist in Sachsen in den Schularten Gymnasium, Oberschule, Berufsbildende Schulen und Förderschulen bereits jetzt die Entgeltgruppe 13 bzw. das Eingangsamt A 13. Das Handlungsprogramm der Staatsregierung sieht das für die Grundschullehrkräfte ab dem 1. Januar 2019 vor.
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